Cocktails schlürfen am Meer, sich im Hotelpool treiben lassen, bummeln in mediterranen Altstädten – das haben sicher einige Menschen für dieses Jahr schon lange abgeschrieben. Jetzt werden die Chancen auf einen Sommerurlaub aber allmählich wieder sonniger: Länder diskutieren über Grenzöffnungen, Reiseveranstalter tüfteln an Hygienekonzepten für Hotels, Fluggesellschaften proben den Neustart. Der Reiseriese Tui hat gestern mitgeteilt, dass er Reisen nach Mallorca, Griechenland und Zypern ab Juli für möglich halte. Sofern die Corona-Infektionszahlen relativ gering bleiben, gebe es „keinen Grund, dass man dort nicht hinreisen könnte“, sagt Vorstandschef Fritz Joussen. Doch wie könnte so ein Urlaub aussehen? Wenn der Pool geschlossen bleibt, es kein Buffet gibt, Beachvolleyball untersagt ist und Sonnenbaden nur hinter Plexiglasscheiben erlaubt ist – ist das noch Urlaub?
„Smarter Reisen“
„Es finden gerade intensive Überlegungen statt, wie Sommerurlaube in diesem Jahr noch stattfinden können“, sagt Kerstin Heinen, Sprecherin des Deutschen Reiseverbands (DRV). Der DRV hat ein Positionspapier entwickelt, das Reisen in Corona-Zeiten sicherer machen soll. „Smarter Reisen“ nennt sich das Konzept. Es beschreibt entlang der Reisekette – von der Buchung im Reisebüro über den Flug bis zu den einzelnen Hotelangeboten – verschiedenste Maßnahmen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren. Und auch Tui hat einen 10-Punkte-Plan mit Hygiene-Regeln für Hotels erstellt.
Die Buchung
Der DRV setzt auf cleane Reisebüros: Abstandsregeln, Mundschutz, regelmäßige Desinfektion der Schalter, keine Getränke, keine Süßigkeiten. Termine sollen möglichst nur nach Vereinbarung stattfinden, um die Kundenbesuche zu staffeln. Urlauber sollen schon im Reisebüro sensibilisiert werden: Diese Reise wird anders. Tui verweist hingegen auf eine kontaktlose Buchung auf den Hotel-Webseiten.
Der Flug
Am Flughafen selbst kann der Mindestabstand eingehalten werden – wie das aber an Bord funktionieren soll, ist noch offen. Airlines halten sich noch bedeckt, ob sie Plätze oder sogar ganze Reihen blockieren. Standard wird wohl der Online-Check-in. Der DRV schlägt zudem eine Mundschutzpflicht für Passagiere und Personal vor – für die komplette Dauer des Flugs. Das macht die Bewirtung im Flieger schwierig – der Dachverband der Fluggesellschaften überlegt deshalb – und aus hygienischen Gründen –, gar nichts zu servieren. Der Reiseverband empfiehlt außerdem, Flächen im Flugzeug öfter zu desinfizieren. Manche Airline will vor dem Boarden bei ihren Passagieren Fieber messen.
Das Hotel
Tui verpflichtet alle Mitarbeiter zum Mindestabstand – zu den Gästen und auch untereinander. Mitarbeiter sollten außerdem in festen Teams zusammenarbeiten, um mögliche Infektionsketten einfacher rekonstruieren zu können. Gäste und Angestellte sollen sich an allen möglichen Stellen die Hände desinfizieren können – in der Lobby, in Sporteinrichtungen und überall, wo Speisen und Getränke angeboten werden. Reinigungskräfte werden alle Zimmer vor der Ankunft der Gäste mit „speziellen Reinigungsmitteln säubern, die auch potenzielle Covid-19-Viren beseitigen“ – vor allem Bad, Nachttisch und Geräte wie Fernbedienungen müssten blitzsauber sein.
Das Restaurant
Wie auch in deutschen Restaurants sollen Tische in Hotel-Restaurants mit einem Mindestabstand aufgestellt werden. Tui möchte die Öffnungszeiten ausweiten, „um allen Gästen ausreichend Raum zu bieten“. Ein Tisch im Restaurant soll nur dann gereinigt werden, wenn kein Gast mehr am Tisch sitzt. Auf Buffets will man verzichten. Vom Reiseverband heißt es dazu: „Sollte dies unumgänglich sein, dann müssen diese mit Spuckschutz versehen sein.“
Pool und Strand
Eine Firma in Rimini hat für den Strandbesuch bereits Plexiglas-Boxen mit eingebauten Desinfektionsmittel-Spendern entwickelt – diese Idee hat in Italien zwar noch keinen Anklang gefunden, andere kuriose Konzepte fürs Sonnenbaden gibt es aber schon: Sardinien will von Urlaubern einen negativen Corona-Test sehen, Drohnen überwachen bereits am Strand, ob der Mindestabstand eingehalten wird. Die EU-Kommission schlug vor, dass Urlauber vorab ihren Poolbesuch buchen, damit sich dort nicht zu viele Menschen tummeln.
Sport und Wellness
Grundsätzlich sollen laut Tui nur Sportarten mit geringer Teilnehmerzahl und ohne engeren Kontakt erlaubt sein. Heißt: Golf und Tennis sind in Ordnung, Fußballturniere nicht. Das Spa-Angebot soll angepasst werden – was das konkret bedeutet, bleibt offen. Unklar ist auch, was die Abstandsregelungen für die Kinderbetreuung bedeuten werden.
Rechte der Urlauber
Grundsätzlich gilt: „Die Leistung muss so erbracht werden, wie sie gebucht wurde“, sagt Julia Zeller von der Verbraucherzentrale. „Wenn nicht, bedeutet das einen Mangel. Und bei einem Mangel kann ich den Preis mindern.“ Das wäre also theoretisch der Fall, wenn bei der Buchung ein Buffet versprochen wurde – oder Kinderbetreuung im Mini-Club – die dann ausfallen müssen. Allerdings gilt auch: „Gibt es eine vergleichbare Leistung als Alternative, kann der Anspruch auf Minderung verfallen.“ Ob und wie viel Geld Urlauber von ihrer abgespeckten Pauschalreise zurückverlangen können, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Wem die Lust auf einen Urlaub wegen der strengen Auflagen vergangen ist, sollte trotzdem abwarten, empfiehlt Zeller. „Bloß nichts überstürzen!“ Denn: Wer eine gebuchte Reise storniert, obwohl sie stattfindet, muss mit Stornogebühren rechnen.
Beratung
Kostenlose telefonische Beratung zum Thema Reiserecht bietet der Verbraucherservice Bayern für den kompletten Mai an. Mehr Infos unter www.verbraucherservice-bayern.de. Auch die Verbraucherzentrale bietet ein Service-Telefon und eine Online-Beratung an: www.verbraucherzentrale-bayern.de/corona.