Wer auf einer klar erkennbar engen und kurvigen Straße zu schnell fährt, muss für die Unfallfolgen selbst haften. Eine offenkundige Gefährlichkeit bedarf keiner besonderen Warnschilder durch die Gemeinde. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, auf das der ADAC hinweist (Az.: 12 U 463/19).
Im verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, der auf einer erkennbar engen, kurvigen Straße mit nicht angepasster Geschwindigkeit fuhr. Das Auto brach aus und durchschlug ein Straßengeländer. Daraus löste sich eine Stange, die den Fahrer schwer verletzte. Von der Kommune verlangte er Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, argumentierte er, Warnschilder seien nötig gewesen. Auch hätte das Geländer dem Aufprall standhalten müssen. Das sah die Kommune anders und weigerte sich zu zahlen. Die Richter urteilten im Sinne der Gemeinde. dpa