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Wer erhält das Erbe nach der Scheidung?

von Redaktion

Wenn Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, bedeutet dies nicht, dass ihr Vermögen automatisch beiden gehört. Vielmehr bleibt während der Ehe jeder Ehegatte Eigentümer seines Vermögens. Im Falle einer Scheidung muss derjenige Ehegatte, der während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielt hat, die Hälfte seines „Mehrgewinns“ an den anderen Ehegatten zahlen. Zugewinn ist die Differenz des Anfangs- und Endvermögens der Ehegatten während der Ehe. Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands (also in der Regel mit der Heirat) erbt oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird seinem Anfangsvermögen zugerechnet. Durch die Zurechnung zum Anfangsvermögen wird ein solcher Erwerb somit praktisch neutralisiert, da ein höheres Anfangsvermögen einen niedrigeren Zugewinn (Differenz aus End- und Anfangsvermögen) zur Folge hat. Lediglich Erträge, die aus dem geschenkten Vermögen erwirtschaftet werden oder eine Wertsteigerung bei der Wohnung gehören nicht zum Anfangsvermögen und gehen damit in den Zugewinn. Ihre Kinder müssten also bei einer Scheidung über den Weg des Zugewinnausgleichs nicht die Hälfte der geschenkten Werte an ihre Ehegatten zahlen.

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