RECHT

Dienstwagen als Familienauto

Der Dienstwagen kann ein Haushaltsgegenstand sein. Das ist der Fall, wenn das Auto überwiegend vom anderen Partner für familiäre Zwecke genutzt wird. Bei einer Scheidung gibt es dann für die Zeit der Trennung keine Entschädigung. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden (Az.: 2 UF 152/1

Mittwoch, 8. April 2026

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