Foto auf Facebook: Arbeitgeber braucht Zustimmung

Veröffentlicht der Arbeitgeber Fotos von Mitarbeitern auf Facebook, muss er zuvor deren Genehmigung einholen. Andernfalls können Arbeitnehmer Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Das zeigt ein Beschluss (1 Ca 538/19) des Arbeitsgerichts Lübeck, auf den der Deutsche Anwaltverein verweist.

In dem Fall

Mittwoch, 8. April 2026

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