Laut einer Umfrage des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) wohnt jeder dritte Student in einer Wohngemeinschaft. In einer WG können sich die Mitbewohner nicht nur die Kosten teilen, oft entstehen auch enge Freundschaften aus dem Zusammenleben. Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München, sagt: „Das Wichtigste ist, dass man sich aufeinander verlassen kann. Und dafür muss man klare Regeln aufstellen.“ Sie und Rechtsanwalt Roman Sostin von Haus & Grund Bayern verraten, worauf man achten sollte, wenn man das erste Mal in eine WG zieht.
Gründe ich eine eigene WG oder ziehe ich in eine bestehende ein?
Beide Varianten haben ihre Vorteile. Wer in eine fremde Stadt zieht, könnte in einer bestehenden WG leichter Anschluss finden. Gründet jemand hingegen seine eigene WG, dann kann er vieles selbst entscheiden: wo die Wohnung liegt, wie sie aussieht, wer einzieht. Rechtsanwalt Roman Sostin sagt: „Es kann vieles erleichtern, wenn man sich seine Mitbewohner selbst aussuchen kann.“ Auf wg-suche.de können Nutzer übrigens schon vor dem Einzug Mitbewohner finden und gemeinsam nach einer passenden Wohnung suchen.
Was muss ich beachten, wenn ich eine eigene WG gründe?
Die Erlaubnis vom Vermieter einholen – denn sonst riskiert man schnell eine Kündigung. Beatrix Zurek rät: „Wer Zimmer in der Wohnung untervermieten möchte, sollte das noch vor dem Einzug mit dem Vermieter klären.“ Das gilt auch, wenn man sein Zimmer nur zeitweise untervermieten möchte, zum Beispiel für ein Auslandssemester.
Welche Vertragsarten gibt es?
Für einen WG-Mietvertrag gibt es verschiedene Möglichkeiten: Es kann einen Hauptmieter geben, der die Zimmer an seine Mitbewohner untervermietet. „Hier bleiben alle Ansprüche des Vermieters am Hauptmieter kleben“, warnt Zurek. Er haftet also, wenn sein Untermieter die Miete nicht zahlt. Andererseits haben auch die Untermieter das Risiko, dass ihnen die Wohnung gekündigt wird, wenn der Hauptmieter die Miete nicht bezahlt. Es können aber auch alle Mieter Hauptmieter sein – die Mitbewohner unterschreiben dafür einen gemeinsamen Mietvertrag. Dabei sind alle Mitbewohner gleichberechtigt und haften gemeinsam – allerdings müssen sie grundsätzlich auch gemeinsam die Kündigung aussprechen. „Man könnte auch mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung treffen, dass die Vertragspartner ausgetauscht werden dürfen“, sagt Zurek. Der Vermieter kann auch mit jedem einzelnen Bewohner einen Mietvertrag abschließen. Dabei entscheidet der Vermieter zwar ganz allein, wer in die WG einzieht. „Dieses Modell hat aber den Vorteil, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist und niemand für einen anderen haften muss“, sagt Sostin.
Ich ziehe in eine bestehende WG – kann man von mir Geld für die Nutzung von gemeinsamen Dingen verlangen?
Wenn einer der Bewohner auszieht, stellt sich oft die Frage, wie die Kosten für gemeinsame Anschaffungen geregelt werden. „Haben sich die Mitbewohner zum Beispiel gemeinsam eine Küche gekauft, kann sich der Ausziehende sicher einen gewissen Teil von dem Nachmieter auszahlen lassen“, sagt Roman Sostin. „Aber die Dinge sind nun mal gebraucht – der Betrag sollte eher gering sein.“ Vor allem in Großstädten nutzen manche Mieter den Wohn-Wettbewerb, um zum Beispiel Möbel bei ihrem Auszug möglichst gewinnbringend zu verkaufen. Als Einziehender sollte man sich nicht über den Tisch ziehen lassen, sagt auch Zurek.
Wer zahlt die Kaution?
„Grundsätzlich muss der Hauptmieter die Kaution zahlen“, sagt Sostin. „Und der kann sich die Anteile seiner Untermieter zurückholen – wie bei der Miete.“ Grundsätzlich darf die Kaution nicht höher als drei Monatsmieten sein. Übrigens: Die Kaution muss nicht zwingend in bar gezahlt werden. Mieter können dem Vermieter auch eine Mietbürgschaft anbieten – entweder von Vertrauten wie den Eltern, von der Bank oder als Mietkautionsversicherung.
Welche Versicherung müssen sein?
„Man sollte auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung abschließen, die auch Gebäudeschäden umfasst“, sagt Zurek. „Die ist in der Regel auch nicht so kostspielig. “
Was ist mit dem Rundfunkbeitrag?
Der muss auch in WGs unabhängig von der Bewohnerzahl nur ein Mal pro Wohnung bezahlt werden.
Darf ich unbegrenzten Besuch bekommen?
„Wenn sich jemand länger als vier bis sechs Wochen in der Wohnung aufhält, dann handelt es sich eigentlich nicht mehr um einen Besuch“, sagt Sostin. Das kann zum einen beim Vermieter zu Ärger führen – aber auch bei den Mitbewohnern, die wollen, dass sich die Person an gemeinsamen Kosten beteiligt. „Grundsätzlich kann man aber immer Besuch empfangen, vor allem im eigenen Zimmer.“ Mehr Rücksicht sollte man hingegen in den den Gemeinschaftsräumen haben. „Ich muss in einer WG nicht hinnehmen, dass wöchentlich oder sogar täglich Feiern stattfinden.“
Darf ich in der Wohnung rauchen?
Im eigenen Zimmer ist das erlaubt. „Zieht der Rauch aber in andere Zimmer, müssen das die Mitbewohner nicht hinnehmen“, sagt Sostin.
Mein Mitbewohner putzt nie die Gemeinschaftsräume. Was kann ich tun?
„Es gibt tatsächlich den Anspruch, dass sich jeder an der Reinigung der Gemeinschaftsräume beteiligt“, sagt Sostin. „Der Hauptmieter könnte sonst sogar mit Kündigung drohen – aber so weit sollte es eigentlich gar nicht erst kommen.“ Und auch Beatrix Zurek sagt: „Sich in einer WG juristisch zu bekriegen, ist nicht schön. Man sollte über alles reden können.“