LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Dürfen wir eine Markise anbringen?

von Redaktion

Auf die Gefahr hin, dass ich Ihre Frage missverstehe: aber in der Regel haben weder der Architekt noch die Baufirma oder die Verwaltung zu entscheiden, ob eine Markise angebracht wird oder nicht. Ich gehe davon aus, dass Ihre Markise mit dem Mauerwerk verbunden werden soll. Damit liegt eine sogenannte bauliche Veränderung vor, die auch Auswirkungen auf die Fassade und somit das Gemeinschaftseigentum hat und nicht nur Ihr Sondereigentum der Wohnung betrifft. In diesem Fall können Sie die Markise anbringen, wenn alle Eigentümer der Maßnahme zustimmen, die durch die Maßnahme beeinträchtigt sind. Beachten Sie bitte, dass auch die Veränderung des optischen Gesamteindrucks des Gebäudes durch die Markise die anderen Eigentümer beeinträchtigen kann. Daher kann ich aus der Ferne leider nicht bestimmen, wer der Anbringung der Markise zustimmen müsste. Jedenfalls sollten Sie in der nächsten Eigentümerversammlung einen entsprechenden Beschlussantrag auf Einbau einer Markise stellen. Fassen die betroffenen Eigentümer den Beschluss, steht der Anbringung der Markise nichts mehr im Wege.

Sie schreiben zudem, dass bereits einige Eigentümer Markisen angebracht haben. Da stellt sich durchaus die Frage, ob der dazu gefasste Beschluss nicht auch für Sie Gültigkeit hat. Das sollten Sie in dem betreffenden Beschluss nachlesen. Zudem müsste Ihnen der Verwalter bei der Klärung weiterhelfen können.

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