Wenn wegen der Corona-Pandemie eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilligendienst nicht oder nur verspätet angetreten werden kann, so hat das keine Nachteile für Bezieher einer Waisenrente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Grundsätzlich können Kinder, die einen oder beide
Dieser Artikel (ID: 1266125) ist am 18.06.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).