LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Was erbt der Sohn aus ersten Ehe?
Ein handschriftlich verfasstes und von beiden unterzeichnetes Berliner Testament ist in vollem Umfang gültig. Wenn Ihr Mann als erster verstirbt, werden Sie aufgrund dieses Testaments Alleinerbin. Der Sohn aus erster Ehe ist pflichtteilsberechtigt. In den Nachlass des Ehemannes fällt nur der Halb-An