LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Was erbt der Sohn aus ersten Ehe?

von Redaktion

Ein handschriftlich verfasstes und von beiden unterzeichnetes Berliner Testament ist in vollem Umfang gültig. Wenn Ihr Mann als erster verstirbt, werden Sie aufgrund dieses Testaments Alleinerbin. Der Sohn aus erster Ehe ist pflichtteilsberechtigt. In den Nachlass des Ehemannes fällt nur der Halb-Anteil des gemeinschaftlichen Girokontos; auf das Tagesgeldkonto hat der Sohn keinen Anspruch, da es ja nur auf Ihren Namen lautet und somit nicht zum Nachlass des Ehemannes zählt. Anhand des Überlassungsvertrages zwischen Ihrem Ehemann und seinem Sohn sollte noch geprüft werden, ob der Sohn damals nicht auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet hat; dort könnte auch angeordnet sein, dass er sich den Wert des Hauses auf seinen späteren Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen muss.

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