Wer von der Grundrente profitiert

von Redaktion

VON WOLFGANG MULKE

Noch haben Bundestag und Bundesrat die Grundrente nicht endgültig beschlossen. Doch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bereitet schon das Verfahren für die Auszahlung vor. Klar ist jetzt schon, dass die DRV die Grundrente nicht gleich mit dem Inkraftreten des Gesetzes im Januar 2021 auszahlen kann. „Nach derzeitigem Stand beginnen wir mit den Neurentnern Ende Juli 2021“, erläutert der Leiter der DRV-Rechtsabteilung, Andreas Zeuner. Anschließend werde der Anspruch der ältesten Jahrgänge geprüft.

Niemand muss auf Geld verzichten

Bis Ende 2022 solle der Bestand von derzeit 26 Millionen Rentnern in Deutschland nach potenziell Anspruchsberechtigten durchforstet werden. Dafür müssen die Beschäftigten der DRV tief ins Archiv schauen, denn die Daten der Bestandsrentner liegen vornehmlich in Aktenordnern vor. Allerdings muss niemand, der oder die einen Anspruch auf die Grundrente hat, auf Geld verzichten. Der Zuschlag wird rückwirkend zum 1. Januar 2020 nachgezahlt.

Anspruch ab 33 Jahre Arbeitszeit

Eine Anspruch darauf haben Ruheständler, die wenigstens 33 Jahre lang versicherungspflichtig gearbeitet haben und nur eine geringe Rente erhalten. Für den Zuschlag werden nur die Jahre angerechnet, in denen ihre Einkommen zwischen 30 Prozent und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens lag. Das wäre in diesem Jahr eine Verdienstspanne zwischen 950 Euro und rund 2500 Euro.

Höchstens 441 Euro Extrarente

Nach Angaben von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) kann es zu einer kleinen Rente maximal 441 Euro obendrauf geben, wenn jemand sein Leben lang zum Mindestlohn gearbeitet hat. Tatsächlich dürfte der Anspruch in vielen Fällen deutlich darunter liegen. Organisatorisch ist die Grundrente für die Rentenversicherung ein teurer Kraftakt, weil das Einkommen jährlich geprüft und die Daten aller Bestandsrentner ausgewertet werden müssen.

Mittels einer komplizierten Formel wird dann der mögliche Anspruch berechnet. Für den Zuschlag werden die für die Rentenberechnung ermittelten Entgeltpunkte verdoppelt, davon aber wieder etwas abgezogen. Darauf folgt noch eine Einkommensprüfung. Für Alleinstehende gibt es eine Freibetrag von 1250 Euro, für Paare von 1950 Euro. Liegt das Einkommen darüber, wird es teilweise angerechnet. Ab 1600 Euro beziehiehungsweise 2300 Euro gibt es praktisch keinen Zuschlag mehr. Die Daten zum Einkommen sollen die Finanzämter liefern.

Drei Millionen Rentner können hoffen

Bis zu drei Millionen Rentner könnten von der Grundrente profitieren, die in den kommenden Jahren wohl bis zu vier Milliarden Euro kosten wird. Die Finanzierung ist auch ein Teil der noch offenen politischen Fragen. Eigentlich sollte eine Aktiensteuer das Geld einbringen, doch dies konnte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in Europa nicht durchsetzen. In der Union gibt es auch deshalb viel Gegenwind für die Grundrente.

Doch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Katja Mast, rechnet fest mit einer Verabschiedung des Gesetzes am 3. Juli, der letzten Sitzung vor der Sommerpause. Einem Medienbericht zufolge will nun auch der Fraktionsvorsitzende der Union, Ralf Brinkhaus seine Angeordneten zur Zustimmung bewegen.

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