Reduziert sich durch eine gemeinsame steuerliche Veranlagung die Steuerschuld eines Ehepartners, muss der andere Ehepartner einer gemeinsamen Steuererklärung zustimmen. Tut er dies nicht, muss er für den eingetretenen Steuerschaden unter Umständen Schadenersatz zahlen. Das gilt insbesondere dann, we
Dieser Artikel (ID: 1267336) ist am 20.06.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).