Nicht mehr lange, dann stehen viele Jugendliche und junge Erwachsene vor der Frage: Was tun nach der Schule? Direkt eine Ausbildung beginnen? Oder sich doch noch einmal ein Jahr Zeit nehmen, um sich in Ruhe Gedanken über den späteren Beruf zu machen? „Jugendliche können zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren oder sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren“, sagt Isabell Pohlmann, Autorin des von der Verbraucherzentrale herausgegebenen Buches „Ausbildung und Studium“. Auch könnten Jugendliche die Zeit nutzen für Praktika. „Im Normalfall ist diese Übergangsphase auch eine gute Gelegenheit, längere Zeit im Ausland zu verbringen, etwa zum Work-and-Travel.“ Aber hier seien die Voraussetzungen in diesem Jahr angesichts der Corona-Pandemie deutlich schwieriger als sonst, warnt sie.
Vorab informieren
Wer sich für einen Freiwilligendienst entscheidet, sollte beachten, dass es zwischen den Dienststellen große Unterschiede gibt: „Während der eine im Seniorenheim mit anpackt, führt ein anderer vielleicht Schulklassen durchs Wattenmeer“, sagt Pohlmann. „Um hinterher Enttäuschungen zu vermeiden, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich vorab möglichst genau über die anstehenden Aufgaben zu informieren.“
Soziales Jahr
Eine Möglichkeit ist das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Dabei handelt es sich um eine gesetzlich regulierte Tätigkeit bei einem anerkannten Träger. Das Freiwillige Soziale Jahr dauert in der Regel zwölf Monate. Es geht aber auch kürzer: Vorgesehen ist eine Mindestdauer von sechs Monaten. Gesetzlich möglich sind höchstens 18 Monate, im Ausnahmefällen sogar 24 Monate.
Klassische Einsatzorte im FSJ sind laut Bundesfamilienministerium: Altenpflegeheime, Krankenhäuser, Sozialstationen und Rettungsdienste, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Kitas sowie Schulen. Das FSJ zählt zu den sogenannten unentgeltlichen Diensten. „Das heißt, es wird kein Lohn oder Gehalt gezahlt“, erklärt das Ministerium. Freiwillige bekommen aber ein Taschengeld. Die Höchstgrenze liegt aktuell bei 414 Euro im Monat.
Ökologisches Jahr
Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ähnelt dem Freiwilligen Sozialen Jahr. Allerdings unterscheiden sich die Einsatzgebiete: Während des Freiwilligen Ökologischen Jahres sind junge Erwachsene in der Regel zwölf Monate in Bereichen des Umwelt- und Naturschutzes tätig. „Das Angebot der Einsatzstellen reicht vom klassischen Bereich der Landschafts-, Forst- und Tierpflege, der ökologischen Landwirtschaft oder dem Gartenbau, über bundesweit agierende Natur- und Umweltschutzverbände bis hin zu Umweltbildungseinrichtungen, wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit ausgewiesener Umweltkompetenz“, erklärt das Ministerium. Wie beim FSJ gibt es auch hier lediglich ein Taschengeld von maximal 414 Euro im Monat.
Freiwilligendienst
Der Bundesfreiwilligendienst ist nach dem Aussetzen der Wehrpflicht 2011 aus dem ebenfalls weggefallenen Zivildienst hervorgegangen. Heute gibt es viele Ähnlichkeiten zum FSJ oder FÖJ. „Zum Beispiel, dass die Teilnehmer ein Taschengeld und während des Jahres pädagogische Unterstützung erhalten“, sagt Isabell Pohlmann. Einen entscheidenden Unterschied gibt es aber: „Im FSJ und im FÖJ gibt es eine Altersbeschränkung – die Teilnahme ist nur möglich für diejenigen, die noch keine 27 Jahre alt sind“, sagt Pohlmann. Beim Bundesfreiwilligendienst gebe es diese Obergrenze nicht.
Die Einsatzgebiete liegen laut dem zuständigen Bundesamt im sozialen, ökologischen, kulturellen Bereich oder im Sport, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Die Regeldauer sind 12 Monate.
„Man kann den Dienst aber auch auf sechs Monate verkürzen oder auf 18 Monate verlängern, maximal möglich sind 24 Monate Dienstdauer“, informiert das Bundesamt. Wie hoch das Taschengeld ist, entscheidet die jeweilige Einsatzstellen. Die Höchstgrenze liegt – wie bei den anderen Diensten – bei 414 Euro im Monat.
Versicherungsschutz
Wer sich für einen der Freiwilligendienste entscheidet, wird versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse, erklärt Expertin Pohlmann. „Allerdings müssen die Freiwilligen die Beiträge nicht selbst zahlen, sondern die Einsatzstelle oder der Träger übernimmt die Beiträge zur Sozialversicherung.“ Was viele nicht wissen: „Während des Freiwilligenjahres besteht weiter ein Anspruch auf Kindergeld“, sagt Pohlmann.
Auslandsjahr
Komplizierter ist oft ein Auslandsjahr: „Egal, ob Reise, Work-and-Travel oder auch Au-Pair: Ein Auslandsjahr sollte auf jeden Fall gut und mit einigem Vorlauf geplant werden“, sagt Pohlmann. Es seien viele Fragen zu klären, zum Beispiel: Soll das Ganze auf eigene Faust organisiert werden oder mit Hilfe einer Agentur? Wie steht es mit den Einreisebedingungen vor Ort und wie lässt sich die Zeit im Ausland finanzieren? „Wichtig ist zum Beispiel auch der passende Versicherungsschutz.“ Wer beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, sollte unbedingt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.
Eine andere Möglichkeit ist eine Teilnahme am Jugendfreiwilligendienst (IJFD). Ähnlich wie FSJ und FÖJ ist auch für diesen Dienst das Familienministerium zuständig. Eine Ausreise der Freiwilligen ist daher nur über einen der rund 130 anerkannten Träger möglich. Grundsätzlich steht der Dienst jungen Männern und Frauen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres offen. Mit einer üppigen Bezahlung dürfen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aber nicht rechnen, warnt das Ministerium: „Im IJFD dürfen maximal 350 Euro Taschengeld gezahlt werden, in der Regel liegt das Taschengeld aber deutlich darunter.“
Als größte Hürde könnten sich in diesem Jahr aber Reisebeschränkungen wegen der Corona-Pandemie erweisen, die weiterhin für einige Länder gelten. „Hier heißt es erst einmal abwarten, was überhaupt möglich sein wird“, sagt Pohlmann.