Balkonpflanzen vorsichtig gießen

von Redaktion

Mieter sollten mit dem Gießen ihrer Balkonblumen warten, bis sich erkennbar keine Nachbarn unter dem Balkon befinden. Auslaufendes Wasser darf auch nicht unten wohnende Nachbarn oder die Fassade des Hauses beeinträchtigen, befand das Amtsgericht München (Az.: 271 C 73794/00), wie der Deutsche Mieterbund (DMB) mitteilt. Mit einer Kündigung müssen Mieter aber nicht gleich rechnen, wenn sie unaufmerksam waren. Hat ein Mieter beim Blumengießen seinen Vermieter auf dem Balkon darunter mit Wasser getroffen, kommt eine Kündigung allenfalls dann in Betracht, wenn der Vermieter eine mutwillige Schädigung nachweist, entschied das Amtsgericht Nürnberg (Az.: 26 C 4676/93).

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