Nach einem Verkehrsunfall kann man Anspruch auf eine vierteljährlich zu zahlende Rente haben – der sogenannte Haushaltsführungsschaden. Diese Zahlung ist nicht auf ein Höchstalter begrenzt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Az.: 22 U 82/18), von der die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. In dem verhandelten Fall wurde der Kläger bei einem Verkehrsunfall verletzt. Er machte unter anderem einen Haushaltsführungsschaden geltend, da er dauerhaft in der Führung seines Haushaltes beeinträchtigt sei. Deshalb verlangte er eine Rente in Höhe von 432 Euro, die alle drei Monate im Voraus zu zahlen sei. Die Gegenseite verlangte, diesen Anspruch – wenn er denn bestehe – zeitlich zu begrenzen: entweder mit Beginn des Rentenalters oder mit Erreichen des Höchstalters von 75 Jahren. Es erscheine fraglich, ob der Kläger seinen Haushalt auch dann noch führe. Die Klage des Mannes war erfolgreich: Das Gericht billigte ihm die geltend gemachte Rente zu. Da hier eine Dauerbeeinträchtigung vorliege, habe der Kläger auch einen dauerhaften Anspruch. dpa