BGH nimmt Vermieter und Mieter in die Pflicht
Karlsruhe – Eine häufige Streitfrage bei Renovierungsarbeiten in Mietwohnungen ist nun durch den Bundesgerichtshof (BGH) geklärt: Unrenoviert bezogene Räume müssen bei Bedarf vom Vermieter gestrichen oder frisch tapeziert werden. Der Mieter muss aber einen Teil der Kosten übernehmen, in der Regel di