LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Nebenkosten des Schrebergartens
Bei einem Schrebergarten gelten andere Regeln als bei Mietwohnraum in Sachen Nebenkosten. Wie auch bei Gewerbemietraum ist es bei einem Schrebergarten so, dass der Vermieter zehn Jahre Zeit hat, die Nebenkosten abzurechnen. Jedoch können Sie den Vermieter nach einem Jahr – das wäre also zum jetzigen