Änderungen der Flugzeit oder eine kurzfristige Umbuchung auf andere Flüge müssen Passagiere nicht in jedem Fall hinnehmen. Der Reiserechtsexperte Paul Degott stellt klar: Die Verschiebung eines Fluges oder die Umbuchung eines Passagiers auf eine ganz andere Verbindung ist unter bestimmten Umständen
Dieser Artikel (ID: 1278923) ist am 14.07.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).