STEUERN
Baumängel: Prozesskosten nicht absetzbar
Eigentümer müssen Prozesskosten wegen Baumängeln selbst tragen. Die Ausgaben könnten nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden, urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße (Az.: 3 K 2036/19). Baumängel seien nicht unüblich und dadurch entst