Seit Anfang Juli gelten neue Einkommensgrenzen für die Bezieher von Witwen- und Witwerrenten. Wer eine entsprechende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, erhält diese nur dann in voller Höhe, wenn das eigene Einkommen einen Freibetrag nicht übersteigt. Wird dieser Freibetrag übersc
Dieser Artikel (ID: 1286047) ist am 28.07.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).