Witwenrente: Freibetrag steigt

von Redaktion

Seit Anfang Juli gelten neue Einkommensgrenzen für die Bezieher von Witwen- und Witwerrenten. Wer eine entsprechende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, erhält diese nur dann in voller Höhe, wenn das eigene Einkommen einen Freibetrag nicht übersteigt. Wird dieser Freibetrag überschritten, erfolgt eine teilweise Anrechnung des Einkommens auf die Rente, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund erläutert. Der Freibetrag ist abhängig vom Wohnsitz. Zum 1. Juli ist er von 873 auf 903 Euro in Westdeutschland und von 842 auf 877 Euro in Ostdeutschland gestiegen. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind des Rentenempfängers hat er sich um 191 Euro im Westen und um 186 Euro im Osten erhöht.  dpa

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