Erhöht ein Vermieter nach verschiedenen baulichen Maßnahmen die Miete, so ist bei einem Streit jede Maßnahme eigenständig zu betrachten. Die Unwirksamkeit in einzelnen Punkten macht nicht die gesamte Mieterhöhung unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. (Az: VIII ZR 81/19). Im Streitfal
Dieser Artikel (ID: 1289736) ist am 04.08.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).