LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Zählerkosten auf Mieter umlegbar?
Die Kosten für die Miete/Leasing dieser elektronischen Zähler können auf den Mieter als Betriebskosten umgelegt werden, da sie im Katalog der umlagefähigen Betriebskosten enthalten sind und es sich um laufende, wiederkehrende Kosten handelt. Um solche handelt es sich jedoch nicht beim Kauf dieser Ge