Homeoffice: Steuerabzug nicht für alles

Wer eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber vermietet, kann bei einer Renovierung Steuern sparen: Die für die Arbeiten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer steuermindernd geltend gemacht werden – allerdings mit Einschränkungen. Das entschied der Bundesfinanzhof (A

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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