Wer eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber vermietet, kann bei einer Renovierung Steuern sparen: Die für die Arbeiten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer steuermindernd geltend gemacht werden – allerdings mit Einschränkungen. Das entschied der Bundesfinanzhof (A
Dieser Artikel (ID: 1291483) ist am 07.08.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).