LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Reicht eine Bankvollmacht?
Wenn Ihre beiden Söhne Ihre einzigen gesetzlichen Erben sind und auch je die Hälfte erben sollen, dann benötigen Sie an sich kein Testament. Mit den Vollmachten können die Söhne dann die Abwicklung vornehmen. Aber es schadet nicht, der Klarheit halber zusätzlich ein handschriftliches Testament zu ve