Erhält ein wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität für seine Dissertation ein Preisgeld, muss er das in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Im konkreten Streitfall schrieb eine Doktorandin ihre Dissertation. Für die Arbeit erhielt sie ein Preisgeld, das von einem Unternehmen gespons
Dieser Artikel (ID: 1291485) ist am 07.08.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).