Muss das Jobcenter einem Schüler einen Computer oder Laptop finanzieren, wenn er diesen für Hausaufgaben braucht? Auf diese Frage musste das Sozialgericht Mannheim eine Antwort finden. Geklagt hatten ein Gymnasiast und seine Mutter, die beide Hartz IV beziehen, wie der Deutsche Anwaltverein berichtet. Der Gymnasiast hatte beim Jobcenter um die Finanzierung eines Computers gebeten, den er für die Schule brauche. Das Jobcenter lehnte ab, mit dem Verweis, dass er sich das Geld selbst ansparen müsse. Das Sozialgericht urteilte aber, dass das Jobcenter den PC als Mehrbedarf anerkennen muss. Maximal 300 Euro muss es dem Schüler für die Anschaffung eines Computers oder Laptops nun zur Verfügung stellen. Nach Auffassung des Gerichts gehört ein PC zum Existenzminimum.