Preisgeld muss versteuert werden

von Redaktion

Erhält ein wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität für seine Dissertation ein Preisgeld, muss er das in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Im konkreten Streitfall schrieb eine Doktorandin ihre Dissertation. Für die Arbeit erhielt sie ein Preisgeld, das von einem Unternehmen gesponsert wurde. In ihrer Einkommensteuererklärung machte die Klägerin zwar die Ausgaben, die ihr für die Doktorarbeit entstanden waren, als Werbungskosten geltend, erfasste das Preisgeld aber nicht als Einnahme. Das Finanzamt versteuerte die Belohnung hingegen als Arbeitslohn. Und zwar zu Recht, wie das Finanzgericht Köln nach Mitteilung des Bundes der Steuerzahler entschied. Das Preisgeld sei eine steuerpflichtige Einnahme aus nichtselbstständiger Arbeit, so das Urteil (Az.: 1 K 1309/18).

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