LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Steuerbefreiung durch Selbstnutzung
Die angesprochene Steuerbefreiung für die Selbstnutzung eines im Gesetz als Familienheim definierten Objekts muss für jeden Steuerpflichtigen und damit für jeden Miterben separat ermittelt werden. Daher gilt die Steuerbefreiung nur für die Person, die auch die Voraussetzungen der Selbstnutzung des F