LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Steuerbefreiung durch Selbstnutzung

Die angesprochene Steuerbefreiung für die Selbstnutzung eines im Gesetz als Familienheim definierten Objekts muss für jeden Steuerpflichtigen und damit für jeden Miterben separat ermittelt werden. Daher gilt die Steuerbefreiung nur für die Person, die auch die Voraussetzungen der Selbstnutzung des F

Samstag, 25. April 2026

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