Autofahrer sind vor dem Losfahren nicht dazu verpflichtet, nachzuschauen, ob sich eine Katze unter ihrem Wagen versteckt hat. Ist ein Tier dort und wird es verletzt, so muss der Fahrer nicht dafür haften. Das zumindest zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld (Az.: 3 S 8/19), auf die die Arb
Dieser Artikel (ID: 1292674) ist am 10.08.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).