Katze übersehen: Fahrer haftet nicht

Autofahrer sind vor dem Losfahren nicht dazu verpflichtet, nachzuschauen, ob sich eine Katze unter ihrem Wagen versteckt hat. Ist ein Tier dort und wird es verletzt, so muss der Fahrer nicht dafür haften. Das zumindest zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld (Az.: 3 S 8/19), auf die die Arb

Samstag, 25. April 2026

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