Wer selbst kündigt, geht meist leer aus

Wer selbst kündigt, bekommt von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Es sei denn, man kann einen wichtigen Grund angeben. Dabei reicht es aber nicht, sich auf eine Verschwiegenheitserklärung mit dem ehemaligen Arbeitgeber zu berufen. Das zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts

Samstag, 25. April 2026

30 Tage einmalig 0,99 €

  • danach 36,90 € mtl.
  • und jederzeit kündbar
Zum Angebot

3 Monate einmalig 36,90 €

  • Mindestlaufzeit 3 Monate,
  • danach monatlich kündbar
Zum Angebot
66% Rabatt sichern!

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.