LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Das Haus steuerfrei vererben
Sie haben völlig Recht. Ihr Sohn hat im Verhältnis zu jedem von Ihnen einen Freibetrag von 400 000 Euro. Daher bietet es sich an, dass er bereits beim Tod des Ersten von Ihnen dessen Hälfte erhält. Aber, und dies ist ganz wichtig, die Absicherung des überlebenden Ehegatten muss fachmännisch formulie