Fitnessstudios dürfen Verträge nicht einfach einseitig verlängern. Die Corona-Zwangspause ist kein Grund, die ausgefallenen Zeiten ohne Rücksprache mit dem Kunden an das Ende der eigentlichen Laufzeit zu hängen, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen. Es muss dem Kunden freistehen, ob er einer solch
Dieser Artikel (ID: 1294348) ist am 13.08.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).