Fluggesellschaften müssen auch in Corona-Zeiten das Geld für Tickets bei Flugstreichungen zügig an ihre Kunden zurückzahlen. „Monate müssen Reisende nicht warten. Auch in der Pandemie haben sie Anspruch auf ihr Geld“, sagt Eva Klaar von der Verbraucherzentrale. Klappt das nicht, können Kunden ein Einschreiben per Einwurf schicken und darin eine Frist von zwei Wochen für die Rückzahlung setzen. Sie können sich zudem an die Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes oder an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden (https://soep-online.de, Telefonnummer: 030/644 99 33-0). Die SÖP verzeichnet nach eigenen Angaben eine starke Zunahme bei der Anzahl der Schlichtungsanträge von Verbrauchern in der Corona-Zeit. Für Verbraucher ist der Service kostenlos.
Möglich ist es der Verbraucherzentrale zufolge auch, dass sich Kunden, die mit Kreditkarte gezahlt haben, ihr Geld über ihr Geldinstitut zurückholen oder dies zumindest in einer Mahnung androhen. Die Banken haben hier unterschiedliche Fristen, in denen das möglich ist.
Betroffene können ihren Anspruch auch vor Gericht erstreiten. Verbraucherschützerin Klaar: „Das Verhalten der Fluggesellschaften ist ganz eindeutig rechtswidrig.“