Wer arbeitslos ist, muss für eine Jobvermittlung erreichbar sein. Daher gibt es die sogenannte Residenzpflicht. Es ist dennoch möglich zu verreisen. Wer dann während eines Auslandsaufenthalts krankgeschrieben wird, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das entschied das Sozialgericht Stuttgart (Az.: S
Dieser Artikel (ID: 1306988) ist am 08.09.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).