LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Teilnahme muss möglich sein
Bei der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung handelt es sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz um eine Präsenzveranstaltung. Die betreffenden Eigentümer sollen grundsätzlich persönlich anwesend sein und im Rahmen der Diskussion an der Willensbildung in der Wohneigentümergemeinschaft teilhabe