Kann ein Elternteil dem anderen Elternteil wegen der Corona-Pandemie verbieten, das gemeinsame Kind zu sehen? Nein, entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (Az: 1 UF 51/20), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt. Hat das Gericht den Umgang mit dem Kind geregelt, sei auch die Epidemie kein Grund, den Umgang zu verweigern. Das gelte auch, wenn Corona-Verordnungen vorsehen, den Kontakt zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Zu diesem Minimum gehöre der Umgang zwischen dem nicht betreuenden Elternteil und seinem Kind. Ausnahmen gäbe es nur in Fällen wie einer Quarantäne, einer Ausgangssperre oder der Infektion des umgangsberechtigten Elternteils. dpa