Aufzug muss gehen

von Redaktion

Fällt der Aufzug in einem Mietshaus aus, haben Mieter einen Anspruch auf Instandsetzung. Vermieter können die Reparatur nicht mit Verweis auf eine zeitlich ungewisse Modernisierung verweigern, berichtet der Deutsche Mieterbund mit Blick auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 10 C 104/19). Für die Dauer des Ausfalls können Mieter ihre Miete mindern. Die Höhe hängt unter anderem vom Stockwerk ab, in dem der Mieter wohnt. In dem verhandelten Fall war der Aufzug über Wochen ausgefallen. Die Vermieterin lehnte die Instandsetzung ab und begründete das mit einer ohnehin geplanten Modernisierung. Das Gericht folgte dem nicht.  dpa

Artikel 5 von 6