LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Ex-Frau hat keinen Erbanspruch
Die geschiedene Ehefrau Ihres Mannes hat weder einen Erb- noch einen Pflichtteilsanspruch. Im Gesetz ist aber festgelegt, dass durch den Tod Ihres Mannes als Unterhaltsschuldner der Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau nicht untergeht, sondern sich gegen die Erben des geschiedenen Ehegat