LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Ex-Frau hat keinen Erbanspruch

Die geschiedene Ehefrau Ihres Mannes hat weder einen Erb- noch einen Pflichtteilsanspruch. Im Gesetz ist aber festgelegt, dass durch den Tod Ihres Mannes als Unterhaltsschuldner der Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau nicht untergeht, sondern sich gegen die Erben des geschiedenen Ehegat

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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