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Ex-Frau hat keinen Erbanspruch

von Redaktion

Die geschiedene Ehefrau Ihres Mannes hat weder einen Erb- noch einen Pflichtteilsanspruch. Im Gesetz ist aber festgelegt, dass durch den Tod Ihres Mannes als Unterhaltsschuldner der Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau nicht untergeht, sondern sich gegen die Erben des geschiedenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit fortsetzt. Diese Haftung der Erben ist allerdings begrenzt und zwar auf den „fiktiven“ Pflichtteil, den die geschiedene Ehefrau Ihres Mannes ohne Scheidung geltend machen könnte.

Bei der Berechnung dieses „fiktiven“ Pflichtteilsanspruchs kommt es auf den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalles an, wobei bei der Festlegung der Pflichtteilsquote nicht auf den Güterstand abgestellt wird und auch keine Pflichtteilserhöhung stattfindet. Im Ergebnis beträgt der „fiktive“ Pflichtteilsanspruch der geschiedenen Ehefrau, sofern Ihr verstorbener Ehemann Kinder hatte, ein Achtel des Nachlasses, andernfalls ein Viertel. Sie als „neuer“ Ehepartner werden bei der Berechnung dieses „fiktiven“ Pflichtteilsanspruchs nicht mindernd mitgezählt. Zu prüfen bleibt, ob die Erbenhaftung ausgeschlossen ist, weil der Unterhaltsanspruch entfallen oder verwirkt ist.

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