LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Darf ich meinen Sohn vertreten?
Grundsätzlich darf sich ein Wohnungseigentümer von einer beliebigen Person vertreten lassen. Ist allerdings in der Teilungserklärung – wie bei Ihrem Sohn – eine entsprechende Regelung getroffen worden, die vorgibt, dass die Eigentümer sich lediglich durch den Verwalter, seinen Ehegatten, einen ander