RECHT

Schlüsseldienst meist Mietersache

Die Tür fällt ins Schloss. Kommt dann ein Schlüsseldienst, um sie wieder aufzumachen, müssen Mieter in der Regel für die Kosten selbst aufkommen. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund aufmerksam. Das gilt jedenfalls, wenn der Mieter den Schlüsseldienst-Einsatz selbst verursacht hat. So mus

Dienstag, 11. November 2025

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