Die Tür fällt ins Schloss. Kommt dann ein Schlüsseldienst, um sie wieder aufzumachen, müssen Mieter in der Regel für die Kosten selbst aufkommen. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund aufmerksam. Das gilt jedenfalls, wenn der Mieter den Schlüsseldienst-Einsatz selbst verursacht hat. So mus
Dieser Artikel (ID: 1315258) ist am 23.09.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).