Fünf Tage Extra-Urlaub für Nichtraucher: Geht das?

von Redaktion

Ein Gastwirt in Rheinland-Pfalz genehmigt Nichtrauchern in der Belegschaft fünf Tage mehr Urlaub im Jahr als Rauchern. Ist das zulässig?

„Nichtraucher bekommen von mir als Ausgleich für die Rauchpausen ihrer Kollegen fünf Tage mehr Urlaub“, sagt Helmut Glas. Was für manche wie Gängelei klingt, sichert in seinen Augen den Betriebsfrieden. „Früher gab es in der Belegschaft mal Anfeindungen nach dem Motto ,Der geht schon wieder eine paffen‘“, erzählt der 44-Jährige. „Und es stimmt: Wer die Rauchpausen nicht hochrechnet, glaubt nicht, wie viel Zeit da zusammenkommt.“ Nun herrsche Ruhe.

Für die Juristin Nathalie Oberthür ist Mehrurlaub für Nichtraucher grundsätzlich zulässig. „Die rauchenden Mitarbeiter erhalten durch zusätzliche Pausen einen Freizeitvorteil, der bei den nicht rauchenden Mitarbeitern durch die Urlaubstage angeglichen wird“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Allerdings dürfe die Unterscheidung nicht allein danach erfolgen, ob jemand rauche oder nicht, sondern, ob er unbezahlte Raucherpausen in Anspruch nehme. „Wer nur während der offiziellen Pause raucht, müsste die Urlaubstage eigentlich auch erhalten“, betont Oberthür. Eine Differenzierung mit dem Ziel, Rauchen zu bestrafen, wäre unzulässig.

„Wer nicht dauernd rausläuft, ist schlicht effektiver“, sagt Gastwirt Glas. „Ruck-zuck sind zehn Minuten weg.“ Ein Recht auf Raucherpausen haben deutsche Arbeitnehmer nicht. Die Kippe zwischendurch gilt nicht als zulässige Arbeitsunterbrechung, das haben Gerichte mehrfach klargestellt.

Selbst wenn alle bis auf einen Angestellten in einem Betrieb Raucher sind, so könne es der Schutz dieses einen Nichtrauchers gebieten, das Rauchen in dem Betrieb zu verbieten, erläutert der Arbeitsrechtler Peter Meyer aus Berlin. Der Arbeitgeber kann in dem Fall entweder für den gesamten Betrieb oder zumindest für bestimmte Bereiche ein allgemeines Rauchverbot verhängen. Bei diesen Entscheidungen hat der Betriebsrat, sofern vorhanden, ein Mitbestimmungsrecht.

Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten zusätzliche Raucherpausen außerhalb der normalen Pausenzeiten aber auch verbieten. Den Angestellten vorzuschreiben, dass das Rauchen ungesund sei und sie deshalb aufhören sollten, gehe allerdings nicht, erklärt Arbeitsrechtler Meyer. Einer 2009 vom Deutschen Krebsforschungszentrum veröffentlichten Studie der Universität Hamburg zufolge kosteten die Rauchpausen deutsche Unternehmen im Jahr mehr als 28 Milliarden Euro.

Etwas traurig sei er über anonyme Beschimpfungen im Internet, sagt Gastwirt Glas. „Da wird behauptet, ich würde Raucher diskriminieren oder sei ein Spinner, den man verklagen sollte“, erzählt er. Da freue er sich umso mehr über Post von der Krankenkasse. „Die finden die Idee interessant und wollen mehr Informationen – auch zur Gesundheitsvorsorge.“ WOLFGANG JUNG

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