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Wirecard: Ansprüche anmelden

von Redaktion

Die Wirecard AG hat ihr Geld zu großen Teilen leider mit einem hochgradig betrügerischen Geschäftsmodell verdient. Dieses System ist seit Juni 2020 aufgedeckt. Inzwischen wurde die Insolvenz für die Wirecard AG und ihre Tochtergesellschaften eröffnet. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jaffé.

Um Ihre Frage zu beantworten, ob Ihnen noch Schlimmeres passieren kann: viel schlimmer kann es für Sie als Aktionär nicht mehr kommen. Die Insolvenz des Unternehmens, an dem Sie beteiligt sind, ist eigentlich schon das Schlimmste, was passieren kann. Der Aktienkurs kann aber noch auf null gehen. Es kann also passieren, dass Sie Ihr gesamtes Investment in diese Aktie verlieren. Sicher wird der Aktienkurs immer wieder einmal im niedrigen Euro-Bereich schwanken. Einen höheren Anstieg erwarte ich aber nicht.

Der Insolvenzverwalter ist zurzeit dabei, so viel Masse als möglich in das Unternehmen zu ziehen. Er zerschlägt das Unternehmen und verkauft die Teile, die verkäuflich sind.

Durch das betrügerische System Wirecard und die falschen Unternehmensinformationen sind Sie als Aktionär aber geschädigt worden. Sie sollten deshalb auf jeden Fall Ihre Schadensersatzansprüche bei der Insolvenztabelle anmelden. Dies können Sie bis zum 26. Oktober 2020 tun. Wie eine solche Anmeldung funktioniert, erklärt Dr. Jaffé auf seiner Homepage. Sollten Sie noch weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich an eine der Schutzvereinigungen, die eine Ausfüllhilfe über ihre jeweiligen Homepages anbieten. Sollten Sie weitergehende Hilfe in Anspruch nehmen wollen, können Sie einen auf Bank-und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren.

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