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Wie kann ich das Auto vererben?

von Redaktion

Wenn Sie kein Testament machen, erben Ihre nächsten Verwandten Ihr Vermögen und Ihre Schulden. Schlagen alle die Erbschaft aus, bleibt der Staat als Erbe übrig, der zwar nicht ausschlagen kann, die Haftung aber auf den Nachlass – zu dem dann auch das Auto gehören würde – begrenzen kann. Wenn Sie Ihren Neffen als Erben in einem Testament einsetzen oder er als ihr einziger Verwandter gesetzlicher Erbe wird, haftet er auch für die Schulden. Will er die Erbschaft ausschlagen, gilt das „Alles oder Nichts-Prinzip“. Er kann also die Ausschlagung nicht nur auf die Verbindlichkeiten beschränken und das Auto behalten. Setzen Sie eine andere Person als Erbe ein und belasten diese mit einem Vermächtnis, das Auto an den Neffen herauszugeben, könnte der Erbe – sofern er nicht ausschlägt – bei Überschuldung des Nachlasses die Herausgabe des Vermächtnisses verweigern. Die Übergabe des Kfz-Briefs allein ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen. Sie bleiben Eigentümer und nach Ihnen geht das Eigentum auf den Erben über. Schenken Sie dem Neffen das Auto, könnte diese Schenkung möglicherweise nach ihrem Tod im Rahmen eines Nachlassinsolvenzverfahrens rückgängig gemacht werden, sofern dann noch keine vier Jahre vergangen sind. Das gilt aber grundsätzlich nur, wenn das Auto einen nicht nur geringen Wert hat.

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