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Flug storniert: Wie man ans Geld kommt

von Redaktion

Nach eigenen Angaben seitens Lufthansa beläuft sich die Zahl der offenen Ticketerstattungen Ende September auf rund 700 000 Vorgänge. Bei einer Annullierung des Fluges oder einer Nichtbeförderung ist die Frist für die Rückerstattung des Flugtickets innerhalb von sieben Tagen gesetzlich vorgeschrieben. Wird der Flug seitens des Reisenden storniert, bestimmen sich die Erstattungsfristen nach den Bedingungen des jeweils gebuchten Tarifes. Reisende, die bis dato noch keine Erstattung erhalten haben, sollten hartnäckig bleiben und weiter auf ihre Erstattung bestehen.

Ist der Kontakt mit Lufthansa fehlgeschlagen, empfiehlt es sich alle vorhandenen Kommunikationswege auszuschöpfen. Neben dem Lufthansa-Portal und der Hotline, sollten sich Verbraucher in diesen Fällen schriftlich, am besten per Einwurf-Einschreiben an die Fluggesellschaft wenden.

Sollte nach der erneuten Erstattungsaufforderung mit einer 14-Tages-Frist die Rückzahlung weiterhin ausbleiben, käme als nächster Schritt grundsätzlich ein sogenanntes Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr infrage (Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99 bis 103 in 53113 Bonn, E-Mail: luftverkehr@bfj.bund.de, Telefon: 0228 /9 94 10 61 20). Dieses Verfahren ist für alle Reisende kostenfrei.

Sollte die Schlichtung nicht zum Erfolg führen, besteht weiter die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zentralen Mahngericht zu stellen. Für alle, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, ist das Amtsgericht Coburg zuständig (Heiligkreuzstraße 22 in 96450 Coburg,Telefon (0 95 61) 87 85. Man kann den Mahnantrag auch online stellen über www.mahngerichte.de.)

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