Mieter sind trotz Mietvertrag nicht verpflichtet, die Wohnung tatsächlich regelmäßig zu bewohnen. Sie müssen allerdings trotzdem ihren mietvertraglichen Pflichten nachkommen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Auch wenn Mieter ihre Wohnung nicht nutzen, muss die Miete
Dieser Artikel (ID: 1322011) ist am 06.10.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).