Welche vier Varianten der Krankenversicherung es gibt und welche, für wen in Frage kommt, hat die Stiftung in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ untersucht. Als Rentnerin oder Rentner ist man entweder
.pflichtversichert in der gesetzlichen „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR)
. freiwillig gesetzlich krankenversichert
. beitragsfrei familienversichert oder
. krankenversichert bei einem privaten Krankenversicherer.
Gesetzlich/Pflicht
Wer im Erwerbsleben stets gesetzlich krankenversichert war, ist es automatisch auch als Rentner. Er ist dann pflichtversichert in der sogenannten Krankenversicherung der Rentner (KVdR), unabhängig davon, ob er im Erwerbsleben eigenständiges Mitglied oder familienversicherter Angehöriger war.
Die Krankenversicherung der Rentner hat zwei große Vorteile: Zum einen zahlen Versicherte nur Krankenkassenbeiträge auf ihre gesetzliche Bruttorente, auf Betriebsrenten sowie auf Arbeitseinkommen, wenn sie nebenbei noch tätig sind. Nicht aber auf sonstige Einkünfte wie Mieten. Zweitens übernimmt – ähnlich wie bei Arbeitnehmern – die Rentenkasse automatisch die Hälfte des Beitragssatzes auf die gesetzliche Rente.
Gesetzlich/privat
War jemand zwischenzeitlich auch privat versichert, muss geklärt werden, ob die Vorversicherungszeiten für die KVdR ausreichen. Dafür muss man in der zweiten Hälfte seines Berufslebens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Wichtig für die Berechnung: Der individuelle zeitliche Rahmen, der maßgeblich ist und hierzu halbiert wird, beginnt mit der Ausbildung und endet mit dem Tag des Rentenantrags.
Beispiel: Eine Rentnerin kommt voraussichtlich auf rund 47 Berufsjahre. Die zweite Hälfte beginnt 2005. Bis zu ihrem Rentenantrag im Jahr 2029 müsste sie rund 21 Jahre bei einer Krankenkasse sein, um die Vorversicherungszeit zu erfüllen. Da sie jedoch erst wieder seit 2014 gesetzlich versichert ist, kommt sie nur auf rund 15 Jahre. Wer Kinder hat, erhält pro Kind drei Jahre Vorversicherungszeit dazu.
Da die Vorversicherungszeit auf den Tag genau berechnet wird, kann es manchmal eng werden. Fehlen nur wenige Tage, lässt sich das gegebenenfalls korrigieren, wenn der Rentenantrag zum Beispiel vier Wochen vor dem eigentlich beabsichtigten Tag vorgezogen wird. Falls es eng zu werden droht, sollten sich Versicherte frühzeitig vor dem Rentenantrag von ihrer Krankenkasse beraten lassen.
Gesetzlich/freiwillig
Wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, kann sich trotzdem weiter gesetzlich versichern – als freiwilliges Mitglied. Der Unterschied zur KVdR: Weil alle Einkünfte maßgeblich für den Beitrag sind, kann dieser teurer sein. Die Rentnerin aus dem Finanztest-Beispiel hat eine Lebensversicherung. Diese zählt wie Riester-Rente, Kapital- und Mieteinnahmen zu den Einkünften, für die der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent plus Zusatzbeitrag der Kasse fällig wird.
Zwar muss die Rentnerin mehr Beiträge zahlen, doch auch freiwillig versicherte Rentner können sich zumindest für Beiträge auf ihre gesetzliche Rente einen Zuschuss sichern. Auf Antrag zahlt die Rentenkasse ebenfalls die Hälfte des Beitragssatzes inklusive Zusatzbeitrag. Diesen Zuschuss sollte jeder freiwillig versicherte Rentner am besten gleich mit dem Rentenantrag stellen, dann verschenkt er kein Geld. Denn rückwirkend wird der Zuschuss von der Rentenkasse nicht gezahlt. Tipp: Unter test.de/renten-steuern-abgaben gibt es mehr Details zum Thema.
Familienversichert
Wer die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllt, unterliegt zu Rentenbeginn auch nicht der Versicherungspflicht. Dann ist zu Rentenbeginn auch eine kostenfreie Familienversicherung über den Ehepartner möglich – wenn dieser gesetzlich krankenversichert ist. Das geht aber nur, wenn die gesamten monatlichen Einkünfte im Rentenalter nicht mehr als 455 Euro betragen (Stand Juli 2020).
Kassenwechsel
Ob Arbeitnehmer oder Rentner – gesetzlich Krankenversicherte erhalten bei ihrer Kasse immer die gleichen Leistungen. Die Kassen selbst unterscheiden sich nur bei Extras und Beitragssätzen. Wer sparen möchte, kann zu einer besonders günstigen Kasse wechseln und spart je nach Einkommen schon mal hundert Euro oder mehr pro Jahr.
Aber auch Extras wie Zuschüsse für Impfungen oder Osteopathiebehandlungen sind wertvoll. Wer sie bei seiner Krankenkasse nicht findet oder wer generell unzufrieden mit Leistungen und Service seiner Krankenkasse ist, kann sich eine neue Kasse suchen. Tipp: Hilfe bei der Suche nach einer neuen Kasse bietet der Krankenkassenvergleich von 72 Kassen (test.de/gkv). Wechseln kann jeder mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die alte Kasse stellt eine Kündigungsbestätigung aus, die Rentner zusammen mit dem Mitgliedsantrag bei ihrer neuen Kasse einreichen. Gut zu wissen: Keine Krankenkasse darf Mitglieder ablehnen – auch nicht aufgrund von Alter oder Vorerkrankungen.
Privat
Wer während seines ganzen Berufslebens privat versichert war, bleibt das auch im Ruhestand. Da die Beiträge unabhängig vom Einkommen sind, sinken sie auch nicht, wenn man im Rentenalter geringere Einkünfte hat. Privat Versicherte können dann versuchen, über einen Tarifwechsel die Beiträge zu senken.