STEUERN

Chef kann Fitnessstudio bezuschussen

von Redaktion

Arbeitgeber können die Gesundheitsvorsorge ihrer Beschäftigten unterstützen: Bestimmte Angebote lassen sich mit bis zu 600 Euro im Jahr pro Arbeitnehmer steuerfrei bezuschussen. Diese Steuerbefreiung umfasst auch Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und Fitnessstudios, wenn diese Kurse anbieten, die von der Krankenkasse zertifiziert sind, und wenn die Kosten der Teilnahme über die Mitgliedschaftsbeiträge abgerechnet werden, erläutert die Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

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