Halloween-Streiche: Wer zahlt

von Redaktion

VON MAIK HEITMANN

Umgestürzte Mülltonnen, mit Eiern beworfene Hauswände oder demolierte Briefkästen sind leider beliebte Streiche, die an Halloween auf der Tagesordnung stehen. Eltern sollten mit ihren Kindern über die Folgen sprechen und sie ermutigen, sich auch in Gruppen von solchen Aktionen zu distanzieren. Bestenfalls ist immer ein Erwachsener bei der Süßigkeitenjagd dabei. Sinnvoll ist auch ein kurzer Blick in die mitgenommenen Utensilien, bevor es auf Gruseltour geht. Mit im Gepäck ist aber auch für Kinder die Privathaftpflichtversicherung – wenn die Eltern eine solche haben.

Wann die Versicherung zahlt – und wann nicht

Sollte ein mindestens sieben Jahre altes Kind „unvorsichtig“ – im Versicherungsdeutsch: leicht oder grob fahrlässig – „etwas anstellen, so greift der Versicherungsschutz. Nicht „schuldfähig“ sind Kinder im Regelfall bis zum sechsten Lebensjahr. Wer durch ein solches Kind geschädigt wurde, dem hilft dann auch die private Haftpflichtversicherung der Eltern nicht. Ausnahme: Es besteht ein Tarif, der eigentlich „deliktunfähige Kinder oder Personen“ mit einschließt. Dazu ein Urteil des Amtsgerichts München: Dort waren zwei 13-jährige Schüler losgezogen, um Eier zu werfen . Sie wurden erwischt und es wurde ihnen nachgewiesen, ein Auto und eine Hauswand beschmutzt zu haben. Zwar konnten sie nicht strafrechtlich belangt werden, weil sie noch strafunmündig waren. Sie mussten jedoch Schadenersatz leisten. Wer letztlich geworfen hatte, war unerheblich. Denn jeder sei wegen der „gemeinschaftlich begangenen Handlung“ verantwortlich (AZ: 262 C 18911/00).

Wie sich Eigentümer schützen

Täter vergessen, dass die Beseitigung der Schäden durch die dummen Streiche oft hohe Kosten nach sich zieht. Eigentümern oder Vermietern hilft dann eine Wohngebäudeversicherung, die meist Schäden abdeckt, die mutwillig entstanden sind – jedenfalls bis zu einem gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme. Strafrechtlich gilt ein solcher „Streich“ als Sachbeschädigung und kann eine Geldstrafe nach sich ziehen – in schweren Fällen auch Gefängnis. Wird ein geparktes Auto in der Halloween-Nacht beschädigt, so fällt das unter „Vandalismus“. Nun kommen die Täter meist unerkannt – und die Vollkaskoversicherung des Autobesitzers springt ein. Die Teilkasko kommt generell für Glasbruchschäden auf – unabhängig von der Schadensursache. Ob die Versicherung zahlt oder nicht, hängt allerdings nicht davon ab, ob das Auto besonders sicher geparkt oder zusätzlich geschützt war. Besteht allerdings die Möglichkeit, das Auto – zum Beispiel in einer Garage – sicher unterzustellen, so sollte das auch gemacht werden.

Ab wann Kinder alleine losziehen dürfen

Ab wann dürfen Kinder allein losziehen? Eine vom Gesetz vorgeschriebene Altersregelung gibt es nicht. Es liegt im Ermessen der Eltern, ab welchem Alter und wie lange ihre minderjährigen Kinder abends losziehen. Allerdings müssen die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachkommen, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch dürfen sie sich nicht über das Jugendschutzgesetz hinwegsetzen. Der Verdacht einer Aufsichtspflichtverletzung liegt nahe, wenn Eltern ihre noch sehr jungen Kinder bis spät in der Nacht alleine umherziehen lassen. Das kann ein Fall für Polizei oder Jugendamt werden. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet – mit Ausnahmefällen – die Aufsichtspflicht der Eltern.

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